Weihnachtsgeld darf nicht gekürzt werden

Mehr Geld für die Beschäftigten: Das setzt Paderborns IG Metall-Chef Konrad Jablonski durch.

Freiwillig 1000 Euro Inflationsausgleichsprämie zahlen, aber dafür das Weihnachtsgeld aussetzen: Schon im vergangenen Jahr haben dies einzelne Arbeitgeber im Hochstift so umgesetzt. "Aber das ist gegen das Gesetz! Und deshalb haben wir betroffene IG Metaller beraten – und für sie durchgesetzt, dass beide Zahlungen geleistet werden müssen", sagt Konrad Jablonski, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Paderborn.

Der Zweck steckt schon im Namen der Inflationsausgleichsprämie, macht DGB-Rechtschutzsekretärin Meike Ernst klar: „Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitgeber mit dieser zusätzlichen Zahlung Kaufkraftverluste ihrer Beschäftigten kurzfristig ausgleichen. Wenn der Arbeitgeber diese Zahlung gewährt, müssen grundsätzlich alle Beschäftigten davon profitieren. Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Es ist deshalb unzulässig, wenn für die Inflationsausgleichsprämie ein bestehender Anspruch auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auf andere jährliche Einmalzahlungen gekürzt wird.“ Die Juristin im Arbeitsrecht berät die DGB-Gewerkschaften und vertritt Gewerkschaftsmitglieder vor dem Arbeitsgericht Paderborn.

Beschäftigte aus den Branchen der IG Metall, bei denen das Weihnachtsgeld wegen der Inflationsausgleichsprämie nicht gezahlt werden soll, können sich zeitnah bei der IG Metall unter Tel. 05251/201612 oder paderborm@igmetall.de melden (ansonsten hilft der DGB unter paderborn@dgb.de).