Mann steht im Büro und öffnet Ordner, Klausel im Regal im Hintergrund

Unterstützung für unsere Mitglieder
Rechtsschutz

Die Mitglieder der IG Metall haben Anspruch auf Rechtsschutz. Erstberatung, notwendige Anschreiben an Arbeitgeber sowie Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen - hier findest Du alle relevanten Informationen für Deinen Rechtsschutz.

In welchen Fällen erhältst du Beratung und Rechtsschutz durch die IG Metall?

Wir sind für dich da, wenn es um deine Rechte im Arbeitsleben geht! Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Kündigungen und Abfindungen
  • Probleme mit Lohnabrechnungen oder Urlaubsgeld
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Abmahnungen und betriebliche Altersvorsorge
  • Streitigkeiten um Renten- oder Arbeitslosengeldbescheide

Darüber hinaus prüfen wir für dich Zeugnisse, Arbeits- und Aufhebungsverträge – damit du keine bösen Überraschungen erlebst.

Wichtiger Hinweis:
Unterschreibe niemals vorschnell einen Vertrag! Ein einmal unterschriebener Vertrag ist rechtskräftig und lässt sich in der Regel kaum oder gar nicht anfechten. Im Zweifel: Erst prüfen lassen – dann unterschreiben!


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit du unseren umfassenden Rechtsservice nutzen kannst, gelten folgende Bedingungen: Deine Mitgliedschaft besteht mindestens drei Monate, du zahlst regelmäßige und satzungsgemäße Beiträge.

Die IG Metall stellt den Rechtsschutz ausschließlich über die erfahrenen Anwältinnen und Anwälte der DGB Rechtsschutz GmbH sicher. Eine Beratung oder Vertretung durch externe Anwälte übernehmen wir nur in absoluten Ausnahmefällen – und auch dann nur nach vorheriger Genehmigung durch deine Geschäftsstelle.


Was musst du tun?

Als Mitglied der IG Metall profitierst du nicht nur von starken Tarifverträgen, sondern auch von kostenfreiem Arbeits- und Sozialrechtsschutz. Für diese Bereiche brauchst du keine zusätzliche Rechtsschutzversicherung.

Anders als bei einer Versicherung beauftragst du keinen externen Anwalt, sondern wendest dich direkt an deine IG Metall-Geschäftsstelle. So läuft es ab:

  • Melde dich mit deinem Anliegen bei uns telefonisch unter 05251 2016-0 oder per E-Mail an paderborn@igmetall.de.
  • Unsere Rechtsschutz-Kolleginnen und -Kollegen rufen dich schnellstmöglich zurück.
  • Am Telefon klären wir, ob Fristen einzuhalten sind und welche Unterlagen wir benötigen. Oft können wir dir sofort weiterhelfen!

Dokumente vorab zuschicken?
Gerne! Sende uns Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge an paderborn@igmetall.de. Bitte skizziere in deiner Mail kurz dein Anliegen oder deine Fragen. Wir rufen dich zurück und besprechen alles in Ruhe.


Wie geht es nach der Erstberatung weiter?

Wenn wir das Problem nicht telefonisch klären können, vereinbaren wir mit dir einen persönlichen Termin in der Geschäftsstelle. In diesem Termin klären wir den Sachverhalt und du unterschreibst die notwendigen Unterlagen für die weitere rechtliche Vertretung.

 

Was muss ich zu einem Termin mitbringen?

Um Rechtsschutz und Rechtsberatung sachgerecht durchführen zu können, benötigen wir natürlich Unterlagen von dir. Deshalb bringt bitte zu einem Termin vor Ort immer folgende Unterlagen mit:

  • Arbeitsvertrag
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • sämtliche Unterlagen zum Sachverhalt (z. B. Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Bescheide, Widersprüche, u.s.w.)

Dann versuchen wir zunächst, für dich eine gütliche und außergerichtliche Klärung herbeizuführen, indem wir z. B. offene Entgeltzahlungen, zu Unrecht gestrichene Urlaubstage, oder andere offene Forderungen beim Arbeitgeber geltend machen und unter Setzen einer Frist einfordern. 

Erst wenn der Arbeitgeber diese Frist verstreichen lässt, geben wir den Fall an die DGB Rechtsschutz GmbH ab und klagen für dich deine Forderungen ein. 

Ausgenommen von diesem gütlichen Verfahren sind Kündigungen oder Widersprüche gegen Bescheide von Behörden. Diese Fälle nehmen wir in der Geschäftsstelle sofort auf und leiten sie direkt zur Klageerhebung an die DGB Rechtsschutz GmbH weiter.

Die DGB Rechtsschutz GmbH vertritt dich vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten und falls nötig bis vor das Bundesarbeits- oder Bundessozialgericht.


Unser Flyer zum Rechtsschutz für unsere Mitglieder (PDF)

Du hast Fragen zum Rechtsschutz?
Tanja Beck

Tanja Beck

Verwaltungsangestellte

+49 5251 2016 10

Engelbrecht Schreibtisch

Jens Engelbrecht

Gewerkschaftssekretär

+49 5251 2016 0

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Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.