Unsere Empfehlung: Niemals sofort unterschreiben! Aufhebungsvertrag in der Ausbildungszeit

Risiken und Handlungsempfehlungen - die IG Metall Paderborn hilft euch weiter

3. Juli 2025 3. Juli 2025


Aufhebungsvertrag in der Ausbildungszeit – Risiken und Handlungsempfehlungen

 

In letzter Zeit erreichen uns in der IG Metall Geschäftsstelle Paderborn vermehrt Berichte darüber, dass junge Kolleginnen und Kollegen während ihrer Ausbildungszeit von ihren Arbeitgebern dazu gedrängt werden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Diese Entwicklung ist besorgniserregend – denn ein solcher Schritt kann für Auszubildende erhebliche Nachteile mit sich bringen.

 

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb – ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und ohne Angabe von Gründen. Anders als bei einer Kündigung erfolgt die Beendigung hier freiwillig – zumindest auf dem Papier.

 

Welche Nachteile entstehen für Auszubildende?

Ein Aufhebungsvertrag kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wer freiwillig einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld – in der Regel bis zu 12 Wochen.
  • Verlust des Ausbildungsplatzes: Ein neuer Ausbildungsplatz ist oft nicht sofort verfügbar. Die Ausbildungslaufbahn kann dadurch unterbrochen oder sogar dauerhaft gefährdet werden.
  • Drucksituation: Viele junge Menschen unterschreiben unter Druck – ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen oder sich beraten zu lassen.
  • Keine rechtliche Prüfung: Anders als bei einer Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag nicht automatisch auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Das kann zu Nachteilen führen, etwa wenn keine Abfindung vereinbart wurde oder Fristen nicht eingehalten wurden.

 

Gesetzlicher Schutz in der Ausbildung

Die Berufsausbildung ist in Deutschland besonders gesetzlich geschützt – insbesondere durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich (§ 22 BBiG). Ein Aufhebungsvertrag darf diesen Schutz nicht umgehen.

 

Unsere Empfehlung: Niemals sofort unterschreiben!

Wir appellieren an alle Auszubildenden: Unterschreibt niemals sofort einen Aufhebungsvertrag! Lasst euch nicht unter Druck setzen – ihr habt das Recht, euch Bedenkzeit zu nehmen und rechtlichen Rat einzuholen.

 

Die IG Metall hilft euch weiter

Wenn euch ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird oder ihr euch unsicher fühlt: Wendet euch sofort an uns – die IG Metall Geschäftsstelle Paderborn. Wir prüfen den Vertrag, beraten euch zu euren Rechten und unterstützen euch bei allen weiteren Schritten.

 

Euer Team der IG Metall Paderborn